Vorgehen bei nicht auffindbaren Sendungen: Nicht auffindbare Sendungen durch den blauen Haken bestätigen, um zur Option „Nicht auffindbar“ zu gelangen.
Belegdruck: Nach der zweiten Datenübertragung wird ein Beleg für die Sendungsklärung ausgedruckt. Dieser wird vom Paketshopmitarbeiter unterschrieben.
Voraussetzung: Die zweite Datenübertragung kann erst nach dem Eingangsscan aller Sendungen durch den Paketshopmitarbeiter starten.
Erneuter Scan: Dafür den QR-Code erneut scannen.
Übertragungszeit: Die darauffolgende Datenübertragung nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch.
Gerätereservierung: Während dieser Übertragung bleibt der Paketshopscanner ausschließlich für den aktuellen Vorgang reserviert und steht anderen Fahrern nicht zur Verfügung.
Inkasso-Übergabe: Der angezeigte Inkassobetrag wird vom Paketshopmitarbeiter übergeben.
Unterschriften: Der Beleg wird von beiden Parteien unterschrieben.
Dokumentenübergabe: Vollmachten, Gutscheine und weitere Belege sind vom Paketshop zu übergeben.